Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, das Musik-Institut Koblenz, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), welches die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates („European Accessibility Act EAA“) umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen. Wir verfolgen die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit unsere Website für alle Zielgruppen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.musik-institut-koblenz.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit nach Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung über das Web Accessibility Evaluation Tool. Zusätzlich wurden manuelle Prüfungen der Tastaturbedienung und der Screenreader-Kompatibilität vorgenommen.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen trotz unserer sorgfältigen Prüfung Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann freuen wir uns über Ihren Hinweis! Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Intendant
Dr. Olaf Theisen
Karl-Härle-Str. 17
56075 Koblenz

Telefon 0261 56780
Telefax 0261 57372

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de

 

Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 11. Juni 2025 überprüft.